# Ordnungsbehördliche Bestattung NRW: Ablauf und Kosten

> Wenn niemand die Bestattung veranlasst, wird die Gemeinde tätig — § 8 Abs. 1 Satz 2 BestG NRW. Ablauf, Fristen und wer am Ende den Kostenbescheid erhält.

Quelle: https://anonyme-beerdigung-kosten.de/de/ratgeber/ordnungsbehoerdliche-bestattung-nrw/

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Ratgeber · Behördliche Bestattung

# Ordnungsbehördliche Bestattung in NRW

Was passiert, wenn sich niemand kümmert: wie die Gemeinde vorgeht, welche Fristen gelten und wer die Kosten am Ende trägt.

**Die Antwort in einem Satz:** Kümmert sich niemand um die Bestattung,
lässt die örtliche Ordnungsbehörde sie durchführen – und holt sich das Geld anschließend von
den bestattungspflichtigen Angehörigen zurück, meist zuzüglich Verwaltungskosten.

Die Grundlage steht in § 8 Abs. 1 Satz 2 BestG NRW:

„Soweit diese ihrer Verpflichtung nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen, hat die
örtliche Ordnungsbehörde der Gemeinde, auf deren Gebiet der Tod eingetreten oder die oder der Tote
gefunden worden ist, die Bestattung zu veranlassen."

§ 8 Abs. 1 Satz 2 Bestattungsgesetz NRW

## Wann die Behörde eingreift

Zwei Fälle führen dazu: Es gibt keine bestattungspflichtigen Angehörigen – oder es gibt sie,
aber sie handeln nicht rechtzeitig. „Rechtzeitig" bemisst sich an den Fristen des § 13 Abs. 3
BestG NRW: Erdbestattung oder Einäscherung innerhalb von zehn Tagen, Beisetzung der Asche innerhalb
von sechs Wochen. Läuft die Frist ab, ohne dass jemand einen Auftrag erteilt hat, wird die Gemeinde
tätig. Sie muss es sogar – das Gesetz formuliert eine Pflicht, kein Ermessen.

## Wie eine solche Bestattung abläuft

Die Ordnungsbehörde beauftragt ein Bestattungsunternehmen, häufig turnusmäßig oder nach
Ausschreibung. Durchgeführt wird das Nötige: Überführung, meist Einäscherung, Beisetzung in einer
einfachen Grabart – in der Praxis oft anonym oder in einem Gemeinschaftsgrab. Eine Trauerfeier
findet in der Regel nicht statt.

Angehörige werden über Ort und Zeit nicht zwingend informiert. Wer Abschied nehmen möchte, muss
sich selbst und rechtzeitig bei der Gemeinde melden. Nach § 12 Abs. 2 BestG NRW entscheidet die
Gemeinde in diesem Fall über Art und Ort der Bestattung, soll dabei aber eine bekannte
Willensbekundung der verstorbenen Person berücksichtigen.

## Wer die Rechnung bekommt

Die Gemeinde trägt die Kosten nicht endgültig. Sie fordert sie per Kostenbescheid von den nach
§ 8 Abs. 1 BestG NRW [bestattungspflichtigen
Angehörigen](https://anonyme-beerdigung-kosten.de/de/ratgeber/bestattungspflicht-angehoerige-nrw/) zurück – in der gesetzlichen Rangfolge. Zum reinen Bestattungspreis kommen die
Verwaltungskosten des Verfahrens hinzu.

Das ist der praktisch wichtigste Punkt: Eine ordnungsbehördliche Bestattung ist für die
Angehörigen am Ende meist **teurer** als eine selbst beauftragte einfache Bestattung
– bei gleichzeitig geringerem Einfluss auf Grabart, Termin und Ablauf. Wer aus Geldsorgen nicht
handelt, spart nichts, sondern verliert die Gestaltungsmöglichkeit und zahlt zusätzlich die
Verfahrenskosten.

## Die Erbausschlagung hilft hier nicht

Die Bestattungspflicht des § 8 BestG NRW ist öffentliches Recht und knüpft an die
Angehörigeneigenschaft an, nicht an die Erbenstellung. Wer das Erbe ausschlägt, entgeht damit der
erbrechtlichen Kostentragung nach § 1968 BGB – die ordnungsbehördliche Kostenerstattung bleibt
davon unberührt. Ausführlich dazu:
[Erbausschlagung und Bestattungskosten](https://anonyme-beerdigung-kosten.de/de/ratgeber/erbausschlagung-bestattungskosten/).

## Was tun, wenn der Kostenbescheid kommt

- **Fristen beachten:** Gegen den Bescheid ist innerhalb der in der
Rechtsbehelfsbelehrung genannten Frist Widerspruch möglich.

- **Rangfolge prüfen:** Herangezogen werden darf nur, wer nach § 8 Abs. 1 an der Reihe
war. Gibt es vorrangige Angehörige, ist der Bescheid angreifbar.

- **Unzumutbarkeit geltend machen:** Wer die Kosten nicht tragen kann, kann beim
Sozialamt einen Antrag nach [§ 74 SGB XII](https://anonyme-beerdigung-kosten.de/de/ratgeber/sozialbestattung-sgb-xii/)
stellen.

## Wie man es vermeidet

Indem man selbst beauftragt – auch dann, wenn die Mittel knapp sind. Eine einfache anonyme
Beisetzung ist in NRW ab 2.300 € möglich; parallel kann der Antrag auf Kostenübernahme laufen. Wer
absehbar nicht zahlen kann, sollte die zehntägige Frist nicht verstreichen lassen, sondern früh mit
Ordnungsamt und Sozialamt sprechen. Beide Behörden verlängern Fristen auf Antrag, wenn die Klärung
Zeit braucht.

**Rechtlicher Hinweis:** Dieser Text gibt die Rechtslage in Nordrhein-Westfalen mit Stand 29.08.2026 wieder und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Verbindliche Auskunft erteilen die zuständige Behörde oder eine Rechtsanwältin beziehungsweise ein Rechtsanwalt.

## Häufige Fragen

**Was ist eine ordnungsbehördliche Bestattung?**

Eine von der Gemeinde veranlasste Bestattung. Sie greift nach § 8 Abs. 1 Satz 2 BestG NRW ein, wenn keine bestattungspflichtige Person handelt oder die Fristen verstreichen.

**Wer zahlt eine ordnungsbehördliche Bestattung?**

Die Gemeinde verauslagt die Kosten und fordert sie anschließend per Kostenbescheid von den bestattungspflichtigen Angehörigen zurück, zuzüglich der Verwaltungskosten.

**Ist eine ordnungsbehördliche Bestattung günstiger?**

Nein, in der Regel ist sie teurer als eine selbst beauftragte einfache Bestattung, weil die Verwaltungskosten des Verfahrens hinzukommen. Zugleich entfällt jeder Einfluss auf Grabart und Termin.

**Werden Angehörige über den Termin informiert?**

Nicht zwingend. Wer beim Abschied dabei sein möchte, muss sich von sich aus und frühzeitig bei der Gemeinde melden.

**Nach welcher Frist wird die Gemeinde tätig?**

Nach § 13 Abs. 3 BestG NRW müssen Erdbestattung oder Einäscherung innerhalb von zehn Tagen erfolgen. Verstreicht die Frist ohne Auftrag, veranlasst die Ordnungsbehörde die Bestattung.

**Schützt die Erbausschlagung vor dem Kostenbescheid?**

Nein. Die Bestattungspflicht knüpft an die Angehörigeneigenschaft an, nicht an die Erbenstellung. Die Ausschlagung beseitigt nur die erbrechtliche Kostentragung nach § 1968 BGB.
