Friedhofszwang in Deutschland: Was bedeutet das?
Ratgeber

Friedhofszwang in Deutschland: Was bedeutet das?

Rechtliche Grundlagen verständlich erklärt.

Friedhofszwang in Deutschland – Rechtslage und Ausnahmen

Was bedeutet Friedhofszwang?

Der Friedhofszwang verpflichtet dazu, Verstorbene bzw. deren Asche auf einem öffentlichen oder kirchlichen Friedhof beizusetzen. Geregelt wird dies in den Bestattungsgesetzen der Bundesländer – in NRW im Bestattungsgesetz NRW (BestG NRW). Die private Aufbewahrung einer Urne zu Hause ist daher grundsätzlich nicht erlaubt.

Welche Alternativen erlaubt das Gesetz?

  • Anonyme Beisetzung im Gemeinschaftsgrabfeld – auf dem Friedhof, aber ohne namentliche Kennzeichnung.
  • Bestattungswald / FriedWald: Beisetzung der Urne an einem Baum in dafür ausgewiesenen Waldflächen.
  • Seebestattung: Beisetzung der Urne in einem zugelassenen Seegebiet.

Alle diese Formen erfüllen den Friedhofszwang, weil die Beisetzung an einem rechtlich zugelassenen Ort erfolgt.

Gilt der Friedhofszwang auch für die anonyme Bestattung?

Ja. Auch die anonyme Bestattung findet auf einem Friedhof statt – die Urne wird lediglich ohne Namen im Gemeinschaftsfeld beigesetzt. Damit ist sie vollständig gesetzeskonform und zugleich besonders schlicht und kostengünstig.

Wie lange dauert die Ruhezeit?

Die Ruhezeit beträgt je nach Friedhof und Grabart meist zwischen 15 und 30 Jahren. In dieser Zeit darf das Grab nicht neu belegt werden. Bei der anonymen Beisetzung entfallen Verlängerung und Grabpflege für die Angehörigen.

Mehr zum Ablauf und zum Unterschied anonym/halbanonym. Fragen? ☎ +49 1511 7463888.

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