# Erbausschlagung: Bestattungskosten trotzdem zahlen?

> Die Ausschlagung beseitigt § 1968 BGB, nicht die Bestattungspflicht nach § 8 BestG NRW. Fristen, Kostenbescheid und der Ausweg über § 74 SGB XII.

Quelle: https://anonyme-beerdigung-kosten.de/de/ratgeber/erbausschlagung-bestattungskosten/

---

Ratgeber · Erbrecht

# Erbausschlagung und Bestattungskosten

Warum die Ausschlagung vor den Schulden schützt, aber nicht vor der Bestattungspflicht — und was daraus für die Kosten folgt.

**Die Antwort in einem Satz:** Die Ausschlagung der Erbschaft befreit von
der erbrechtlichen Kostentragung nach § 1968 BGB – nicht aber von der öffentlich-rechtlichen
Bestattungspflicht und der daraus folgenden Kostenerstattung an die Gemeinde.

Das ist der am häufigsten missverstandene Punkt des gesamten Bestattungsrechts. Er beruht darauf,
dass zwei verschiedene Rechtsgebiete nebeneinander stehen.

## Zwei Pflichten, zwei Rechtsgebiete

| | Kostentragung (Zivilrecht) | Bestattungspflicht (öffentliches Recht) |
| --- | --- | --- |
| Grundlage | § 1968 BGB | § 8 Abs. 1 BestG NRW |
| Knüpft an | Erbenstellung | Angehörigeneigenschaft |
| Wortlaut | „Der Erbe trägt die Kosten der Beerdigung des Erblassers." | Rangfolge: Ehegatten, Lebenspartner, volljährige Kinder, Eltern … |
| Durch Ausschlagung beseitigt? | ja | nein |

Wer ausschlägt, wird nach § 1953 Abs. 1 BGB so behandelt, als wäre er nie Erbe geworden. Damit
entfällt § 1968 BGB. Die Bestattungspflicht des § 8 BestG NRW knüpft aber gar nicht an das Erbe an,
sondern an die Verwandtschaft – sie bleibt deshalb bestehen. Das
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen hat das bestätigt
(OVG NRW, Urteil vom 24.09.2009, Az. 14 A 1666/07); die Rechtsprechung ist seither gefestigt.

## Was das praktisch bedeutet

Sie schlagen aus, weil der Nachlass überschuldet ist. Es kümmert sich niemand um die Bestattung.
Die Gemeinde veranlasst sie
([ordnungsbehördliche Bestattung](https://anonyme-beerdigung-kosten.de/de/ratgeber/ordnungsbehoerdliche-bestattung-nrw/)) und
schickt Ihnen den Kostenbescheid – zu Recht, obwohl Sie nicht Erbe sind. Die Ausschlagung hat
Sie vor den Schulden geschützt, nicht vor den Bestattungskosten.

## Die Ausschlagungsfrist

Nach § 1944 Abs. 1 BGB kann die Ausschlagung nur binnen **sechs Wochen** erfolgen. Die
Frist beginnt, wenn die Erbin oder der Erbe vom Anfall und dem Grund der Berufung Kenntnis erlangt
(§ 1944 Abs. 2). Sie beträgt sechs Monate, wenn die verstorbene Person ihren letzten Wohnsitz nur im
Ausland hatte oder die Erbin oder der Erbe sich bei Fristbeginn im Ausland aufhält
(§ 1944 Abs. 3). Erklärt wird die Ausschlagung gegenüber dem Nachlassgericht.

Beachten Sie den Gleichlauf der Fristen: Die Bestattung muss nach § 13 Abs. 3 BestG NRW binnen
zehn Tagen erfolgen – lange bevor die sechswöchige Ausschlagungsfrist abläuft. Sie müssen also
handeln, bevor Sie über das Erbe entschieden haben. Die Beauftragung eines Bestattungsunternehmens
gilt für sich genommen nicht als Annahme der Erbschaft, wenn sie in Erfüllung der öffentlich-rechtlichen
Bestattungspflicht geschieht. Wer sichergehen will, sollte vor weitergehenden Verfügungen über den
Nachlass anwaltlichen Rat einholen.

## Was Sie zurückverlangen können

Wer als Bestattungspflichtiger gezahlt hat, ohne Erbe zu sein, kann die Kosten grundsätzlich vom
Erben ersetzt verlangen. Ist der Nachlass überschuldet, läuft dieser Anspruch praktisch ins Leere
– dann bleibt die Belastung bei Ihnen.

## Der Ausweg: Unzumutbarkeit

Bleibt es bei der Zahlungspflicht und können Sie sie nicht tragen, greift
[§ 74 SGB XII](https://anonyme-beerdigung-kosten.de/de/ratgeber/sozialbestattung-sgb-xii/): Die erforderlichen Kosten werden
übernommen, soweit sie den Verpflichteten nicht zugemutet werden können. Diesen Antrag stellen Sie
beim Sozialamt – und zwar unabhängig davon, ob Sie ausgeschlagen haben.

## Was zu tun ist

- Die Bestattung fristgerecht veranlassen. Nichtstun macht es teurer, nicht billiger.

- Die Ausschlagung getrennt davon prüfen – sechs Wochen ab Kenntnis, beim Nachlassgericht.

- Alle Rechnungen und den Schriftverkehr aufbewahren.

- Wenn die Mittel fehlen: parallel den Antrag nach § 74 SGB XII stellen.

- Kommt ein Kostenbescheid, die Rangfolge des § 8 Abs. 1 BestG NRW prüfen und die Widerspruchsfrist
in der Rechtsbehelfsbelehrung beachten.
**Rechtlicher Hinweis:** Dieser Text gibt die Rechtslage in Nordrhein-Westfalen mit Stand 29.08.2026 wieder und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Verbindliche Auskunft erteilen die zuständige Behörde oder eine Rechtsanwältin beziehungsweise ein Rechtsanwalt.

## Häufige Fragen

**Muss ich die Beerdigung zahlen, wenn ich das Erbe ausgeschlagen habe?**

Die erbrechtliche Kostentragung nach § 1968 BGB entfällt. Die öffentlich-rechtliche Bestattungspflicht nach § 8 BestG NRW bleibt bestehen, und damit auch die Erstattungspflicht gegenüber der Gemeinde.

**Warum bleibt die Pflicht trotz Ausschlagung bestehen?**

Weil sie an die Angehörigeneigenschaft anknüpft, nicht an die Erbenstellung. Das OVG NRW hat das mit Urteil vom 24.09.2009 (14 A 1666/07) bestätigt.

**Wie lange kann ich das Erbe ausschlagen?**

Nach § 1944 Abs. 1 BGB sechs Wochen ab Kenntnis von Anfall und Berufungsgrund; sechs Monate bei Auslandsbezug. Erklärt wird die Ausschlagung gegenüber dem Nachlassgericht.

**Gilt die Beauftragung eines Bestatters als Annahme der Erbschaft?**

Nicht, wenn sie in Erfüllung der öffentlich-rechtlichen Bestattungspflicht erfolgt. Bei weiter gehenden Verfügungen über den Nachlass sollte anwaltlicher Rat eingeholt werden.

**Kann ich die Kosten vom Erben zurückverlangen?**

Grundsätzlich ja. Ist der Nachlass überschuldet, bleibt der Anspruch praktisch wertlos.

**Was, wenn ich die Kosten nicht tragen kann?**

Dann kommt eine Übernahme durch das Sozialamt nach § 74 SGB XII in Betracht — unabhängig davon, ob Sie das Erbe ausgeschlagen haben.
